Bei der Hausratversicherung von Neodigital gilt als Brand ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder diesen verlässt und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann – daneben sind auch Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs abgedeckt. Nicht versichert bleiben Erdbebenschäden, Sengschäden ohne vorangegangenen Brand sowie bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. Er entsteht durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch die versicherte Gefahr Brand verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses durch Brand sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, was genau unter Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie dem Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs zu verstehen ist. Ein Brand setzt zum Beispiel ein sich selbst ausbreitendes Feuer außerhalb seines bestimmungsgemäßen Herds voraus, und für Blitzschlag an elektrischen Geräten muss ein Blitzeinschlag auf dem Grundstück durch Spuren nachweisbar sein. Zugleich wird beschrieben, welche Schäden ausdrücklich nicht versichert sind – dazu zählen Erdbebenschäden, bestimmte Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Überspannungsschäden an Elektrogeräten durch Blitz abgedeckt?
Ja. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können als Blitzschlagschäden gelten, wenn zusätzlich der Einschlag eines Blitzes auf dem Grundstück des Versicherungsorts zumindest durch Spuren nachweisbar ist. Darüber hinaus sind Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten mitversichert.
Sind Sengschäden versichert?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn die Sengschäden durch die versicherte Gefahr Brand verursacht wurden.
Wann liegt die Explosion eines Behälters vor?
Die Explosion eines Behälters wie Kessel oder Rohrleitung liegt nur vor, wenn die Wandung so weit zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird die Explosion im Innern durch eine chemische Reaktion hervorgerufen, ist ein Zerreißen der Wandung nicht erforderlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025