Bei der Neodigital Hausratversicherung bezeichnet die Selbstbeteiligung den Anteil oder Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst übernimmt, während eine Entschädigungsgrenze die maximale Entschädigungshöhe pro Versicherungsfall festlegt. Beide lassen sich individuell vereinbaren und können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterscheiden.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Die Selbstbeteiligung ist der Teil des Schadens, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst trägt. Die Entschädigungsgrenze legt fest, wie viel höchstens pro Versicherungsfall gezahlt wird. Beide Werte können individuell im Vertrag festgelegt werden und je nach versicherter Gefahr und Leistung unterschiedlich ausfallen.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst tragen muss.
Wozu dient eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Sind Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze für alle Gefahren gleich?
Nein, sie können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025