Wer eine Hausratversicherung von Neodigital hat, bekommt nach einem Versicherungsfall nicht nur den Sachschaden ersetzt, sondern auch bestimmte Folgekosten: Aufräumen und Entsorgen zerstörter Sachen, Hotelunterbringung bis zu 100 EUR pro Tag über längstens 150 Tage, Transport und Lagerung von Hausrat bis zu 12 Monate, das Ändern von Schlössern bei verlorenen Schlüsseln, Bewachung bis zu 96 Stunden sowie Reparaturen an Gebäude- und Leitungswasserschäden und provisorische Schutzmaßnahmen.
Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt die folgenden Kosten, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
- Kosten für provisorische Maßnahmen
Definition und Umfang der Kosten
Aufräumungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dazu gehören auch Aufwendungen, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Hotelkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 150 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 100 EUR begrenzt.
Transport- und Lagerkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 12 Monaten.
Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 96 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Sachschaden übernimmt der Versicherer auch verschiedene Folgekosten, die durch einen Versicherungsfall entstehen – vorausgesetzt, sie sind erforderlich und tatsächlich angefallen. Dazu zählen unter anderem das Aufräumen und Entsorgen, das Schützen und Bewegen von Sachen, eine vorübergehende Hotelunterbringung, das Transportieren und Lagern von Hausrat sowie das Ändern von Schlössern. Für einige dieser Kosten gelten zeitliche und betragliche Grenzen, etwa 100 EUR pro Tag für höchstens 150 Tage bei Hotelkosten oder 96 Stunden bei Bewachungskosten. Ergänzend werden auch bestimmte Reparaturen an Gebäude- und Leitungswasserschäden sowie provisorische Schutzmaßnahmen ersetzt.
Häufige Fragen
Wie lange und bis zu welchem Betrag werden Hotelkosten übernommen?
Hotelkosten werden ohne Nebenkosten wie Frühstück ersetzt, wenn die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Der Ersatz gilt bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für 150 Tage und höchstens 100 EUR pro Tag.
Werden die Kosten für den Austausch von Schlössern übernommen, wenn Schlüssel verloren gehen?
Ja. Schlossänderungskosten werden ersetzt, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Sind Reparaturen von Wasserschäden am Bodenbelag oder an Tapeten mitversichert?
Ja, Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten werden übernommen, sofern der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Wie lange werden Bewachungskosten nach einem Schaden gezahlt?
Bewachungskosten werden ersetzt, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Der Ersatz läuft bis diese wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens jedoch für 96 Stunden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025