Bei der Hausratversicherung von Neodigital leistet der Versicherer Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder in deren Folge abhandenkommen – dazu zählen Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser sowie die Naturgefahren Sturm und Hagel. Zusätzlich lassen sich weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck vereinbaren.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
Soweit zusätzlich vereinbart, sind außerdem die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) versichert:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch eine der aufgeführten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder in deren Folge abhandenkommen. Standardmäßig abgedeckt sind unter anderem Feuer und Blitz, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck sind nur dann mitversichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind bei der Hausratversicherung standardmäßig abgedeckt?
Standardmäßig versichert sind Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, außerdem Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder der Versuch einer solchen Tat, Leitungswasser sowie die Naturgefahren Sturm und Hagel.
Sind Überschwemmung und Erdbeben automatisch mitversichert?
Nein. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart wurde.
Zahlt der Versicherer auch, wenn Gegenstände nach einem Schaden abhandenkommen?
Ja, der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die infolge eines versicherten Ereignisses abhandenkommen, nicht nur wenn sie zerstört oder beschädigt werden.
Ist ein bloßer Diebstahlversuch mitversichert?
Ja, versichert ist neben Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub auch der Versuch einer solchen Tat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025