Bei Neodigital in der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz auch dann erhalten, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat – die Versicherungsleistung wird in diesem Fall nicht entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt, sondern bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag geleistet.
In Erweiterung sind Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, mitversichert. Eine Kürzung der Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis erfolgt dabei nicht.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Hat der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig verursacht, wird die Leistung nicht anteilig nach dem Grad des Verschuldens gekürzt. Der Schaden ist also grundsätzlich mitversichert. Die Leistung erfolgt bis zu dem Betrag, der im Versicherungsschein festgelegt ist.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein. Bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens. Solche Schäden sind mitversichert.
Gilt der Schutz bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzt?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Für wen gilt die Regelung zur groben Fahrlässigkeit?
Sie gilt, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025