Bei der Hausratversicherung der Neodigital können Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Kündigung oder zu einem späteren Wunschtermin kündigen – auch vor dem vereinbarten Ablauf. Ebenso lassen sich einzelne Risiken oder Leistungen teilweise kündigen, ohne dass der gesamte Vertrag endet. Zusätzlich sorgt eine Innovationsgarantie dafür, dass künftige Verbesserungen der Bedingungen automatisch auch für bestehende Verträge gelten.
Tägliches Kündigungsrecht
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt. Dies ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherer kann dies nur nach den entsprechenden Bestimmungen erfolgen.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen beziehungsweise Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihre Hausratversicherung jederzeit kündigen – die Kündigung wirkt ab dem Tag, an dem sie beim Versicherer eingeht, oder zu einem späteren Wunschtermin. Sie müssen nicht den ganzen Vertrag kündigen, sondern können auch nur einzelne Risiken oder Leistungen beenden. Verbessern sich die Bedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil, gelten diese Verbesserungen ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag. Kostet eine solche Erweiterung mehr Beitrag und wollen Sie sie nicht, können Sie kündigen.
Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit kündigen, mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem späteren Wunschtermin – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Muss ich bei einer Teilkündigung den gesamten Vertrag beenden?
Nein. Beide Parteien können einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Der jeweils andere Vertragspartner darf danach allerdings den Gesamtvertrag kündigen, wobei diese Kündigung spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung eingegangen sein muss.
Was passiert, wenn die Bedingungen zu meinem Vorteil verbessert werden?
Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für den bestehenden Vertrag.
Kann ich kündigen, wenn eine Leistungserweiterung mehr Beitrag kostet?
Ja. Ist mit der Erweiterung ein Mehrbeitrag verbunden und wünschen Sie die Erweiterung nicht, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen von Ihnen bestimmten Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025