Wenn die Neodigital in der Hausratversicherung einen Schaden ersetzt, geht ein bestehender Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über – allerdings nie zum Nachteil des Versicherungsnehmers und grundsätzlich nicht gegenüber Personen aus der häuslichen Gemeinschaft, außer bei vorsätzlicher Schadensverursachung. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche form- und fristgerecht wahren und bei deren Durchsetzung mitwirken.
Übergang von Ersatzansprüchen
Hat der Versicherungsnehmer einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat folgende Obliegenheiten:
- Er muss seinen Ersatzanspruch oder ein Recht, das der Sicherung dieses Anspruchs dient, unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren.
- Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Zahlt der Versicherer für einen Schaden, gehen die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen einen Schadensverursacher auf den Versicherer über, jedoch nie zum Nachteil des Versicherungsnehmers. Gegen Personen im gemeinsamen Haushalt wird ein solcher Anspruch nur bei Vorsatz geltend gemacht. Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche form- und fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen. Verletzt er diese Pflicht, kann die Leistung entfallen oder gekürzt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinen Ansprüchen gegen einen Schadensverursacher, wenn der Versicherer zahlt?
Soweit der Versicherer den Schaden ersetzt, geht Ihr Ersatzanspruch gegen den Dritten auf den Versicherer über. Dieser Übergang darf jedoch nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Kann der Versicherer sich das Geld von einer Person aus meinem Haushalt zurückholen?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Schadeneintritt in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung meiner Ersatzansprüche?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit erforderlich.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Pflichten verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit tragen Sie.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025