Bei der Hausratversicherung von Neodigital muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Handelt also eine Person, die als Repräsentant für den Versicherungsnehmer auftritt, so wird deren Wissen und Handeln so behandelt, als wäre es das des Versicherungsnehmers selbst.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person als Repräsentant für den Versicherungsnehmer handelt, wird deren Wissen und Verhalten dem Versicherungsnehmer zugerechnet. Das bedeutet: Was ein Repräsentant weiß oder tut, gilt versicherungsrechtlich so, als hätte der Versicherungsnehmer es selbst gewusst oder getan.
Häufige Fragen
Muss ich für das Verhalten eines Repräsentanten einstehen?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt auch das Wissen eines Repräsentanten für mich?
Ja, die Kenntnis der Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025