Wann die Neodigital Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub leistet, hängt davon ab, wie der Täter vorgeht: Einbruchdiebstahl liegt etwa beim Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen mit falschem Schlüssel vor, ebenso beim Aufbrechen von Behältnissen, beim Einschleichen sowie beim gewaltsamen Sichern des Diebesguts. Raub setzt Gewalt oder eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben voraus. Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben sind ausgeschlossen, ebenso beim Raub bestimmte erst auf Verlangen herangeschaffte Sachen.
Einbruchdiebstahl
Ein Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:
Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes
Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel beziehungsweise mit Hilfe anderer Werkzeuge eindringt.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes
Das liegt vor, wenn der Dieb ein in einem Raum befindliches Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit einem falschen Schlüssel oder mit Hilfe anderer Werkzeuge öffnet.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
Einschleichen oder Verborgen halten
Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes entwendet, in den er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich verborgen gehalten hatte.
Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes
Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen.
Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel
Dies liegt in folgenden Fällen vor:
- Der Dieb dringt mit einem richtigen Schlüssel in den Raum eines Gebäudes ein oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl oder Raub beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
- Der Dieb dringt mit einem richtigen Schlüssel in einen Raum eines Gebäudes ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Diebstahl beschafft. Dabei hat weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
Vandalismus nach einem Einbruch
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie beim unberechtigten Eindringen in einen Raum eines Gebäudes oder beim unberechtigten Eindringen mit richtigem Schlüssel beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Raub
Ein Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
Anwendung von Gewalt
Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl).
Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird.
Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie zum Beispiel eine Ohnmacht oder einen Herzinfarkt entstanden sein.
Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub
Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die durch weitere Naturgefahren verursacht werden. Dazu zählen Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Nicht versicherte Schäden bei Raub
Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind nicht versichert. Geschieht dies allerdings innerhalb des Versicherungsorts, an dem die Tathandlungen des Raubes verübt werden, sind diese Sachen versichert.
Was bedeutet das konkret?
Ein Einbruchdiebstahl ist versichert, wenn ein Dieb gewaltsam, durch Einsteigen, mit falschem Schlüssel oder Werkzeug in einen Raum eindringt, ein Behältnis aufbricht, sich einschleicht oder das Diebesgut mit Gewalt sichert. Ein Raub setzt voraus, dass der Täter Gewalt anwendet, mit Gefahr für Leib oder Leben droht oder die zuvor ausgeschaltete Widerstandskraft des Versicherungsnehmers ausnutzt. Vandalismus nach einem Einbruch bedeutet das vorsätzliche Zerstören oder Beschädigen versicherter Sachen nach dem Eindringen. Nicht versichert sind Schäden durch bestimmte Naturgefahren sowie beim Raub grundsätzlich Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Schlüssel als falsch?
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels gilt außerdem nicht schon dann als bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
Ist Trickdiebstahl als Raub versichert?
Nein. Ein Raub setzt die Anwendung von Gewalt voraus. Werden versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet, liegt kein Raub vor – das gilt für einfachen Diebstahl und Trickdiebstahl.
Sind Sachen versichert, die man auf Verlangen des Täters herbeiholt?
Grundsätzlich sind Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, beim Raub nicht versichert. Geschieht das jedoch innerhalb des Versicherungsorts, an dem die Tathandlungen verübt werden, sind diese Sachen versichert.
Welche Schäden sind bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Dies gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025