Bei der Hausratversicherung von Neodigital sind Schäden durch Glasbruch am Versicherungsort mitversichert, sofern dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist – dazu zählen etwa Fenster- und Türverglasungen, Spiegel, Aquarien sowie Glaskeramik- und Induktionskochfelder. Ein Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden; ersetzt wird durch Liefern und Montieren gleichwertiger Sachen, und auch Kosten für Notverschalungen werden übernommen.
Schäden durch Glasbruch am Versicherungsort sind mitversichert, sofern dies vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist.
Versichert sind
- Gebäudeverglasungen: fertig eingesetzte oder montierte Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren (nicht Photovoltaikanlagen), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine sowie Profilbaugläser.
- Mobiliarverglasungen: Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glas- und Kunststoffplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen.
- Aquarien und Terrarien aus Glas.
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
- Glaskeramik- und Induktionskochfelder inklusive deren Elektrik / Elektronik.
Nicht versicherte Sachen gegen Glasbruch
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum).
- Photovoltaik-/Solarmodule.
- Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser.
- Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen.
Ein Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden durch Folgendes nicht versichert:
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen.
- Undichtwerden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Der Versicherer ersetzt auch Kosten für Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
Ersetzt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, zerstörte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte (Naturalersatz).
Was bedeutet das konkret?
Wenn es vereinbart ist, deckt die Versicherung das Zerbrechen von Glas- und Kunststoffscheiben am Versicherungsort ab – etwa an Fenstern, Türen, Spiegeln, Aquarien oder an Glaskeramik- und Induktionskochfeldern. Bestimmte Sachen wie Photovoltaikmodule, Hohlgläser oder Gebäude überwiegend aus Glas sind ausgenommen. Bloße Schrammen oder Absplitterungen sowie undicht gewordene Randverbindungen von Isolierverglasungen zählen nicht als versicherter Glasbruch. Im Schadenfall werden auch Notverschalungen bezahlt, und der Ersatz erfolgt in der Regel durch gleichwertigen Neueinbau.
Häufige Fragen
Sind auch Spiegel und Aquarien beim Glasbruch mitversichert?
Ja. Versichert sind unter anderem Glas- und Kunststoffscheiben von Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Aquarien und Terrarien aus Glas.
Zählt eine Photovoltaikanlage zum versicherten Glas?
Nein. Photovoltaik-/Solarmodule sowie Sonnenkollektoren im Sinne von Photovoltaikanlagen sind ausdrücklich nicht versichert.
Sind Kratzer oder Absplitterungen an einer Scheibe gedeckt?
Nein. Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Wie wird der Schaden ersetzt und werden Notmaßnahmen bezahlt?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Ersatz als Naturalersatz durch Liefern und Montieren von Sachen gleicher Art und Güte. Zusätzlich werden Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen wie Notverschalungen und Notverglasungen übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025