Bei der Hausratversicherung der Neodigital ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein genannte Wohnung – dazu zählen die privat genutzten Wohnräume, Loggien, Balkone und unmittelbar anschließende Terrassen, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume auf dem Grundstück sowie privat genutzte Garagen in der Nähe. Auch ein ausschließlich über die Wohnung erreichbares eitszimmer gehört dazu, rein beruflich genutzte Räume dagegen nicht.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Ebenfalls zur Wohnung gehören:
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort ist die Wohnung, die im Versicherungsschein steht. Dazu zählen die privat genutzten Wohnräume, Balkone, Loggien und direkt anschließende Terrassen, privat genutzte Räume und Garagen in Nebengebäuden auf demselben Grundstück sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat aufbewahrt wird. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören nicht dazu – Ausnahme ist ein Arbeitszimmer, das nur über die Wohnung erreichbar ist. Auch privat genutzte Garagen in der Nähe zählen zum Versicherungsort.
Häufige Fragen
Was zählt alles zum Versicherungsort meiner Hausratversicherung?
Zum Versicherungsort gehören die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung mit den privat genutzten Wohnräumen, Loggien, Balkone und unmittelbar anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen auf demselben Grundstück, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume mit Hausrat sowie privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsorts.
Ist ein Arbeitszimmer in der Wohnung mitversichert?
Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören grundsätzlich nicht zur Wohnung. Ausgenommen davon sind jedoch Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind – also ein sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung.
Sind auch Räume gemeint, die von Mitbewohnern genutzt werden?
Ja. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Gehört ein Fahrradkeller oder Waschkeller zum Versicherungsort?
Ja, sofern es sich um gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume handelt, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird, und diese sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025