Bei der Neodigital Hausratversicherung sind über die Grundabsicherung hinaus mehrere zusätzliche Gefahren abgedeckt: Auftauendes Gefriergut nach einem dokumentierten Netzausfall oder technischem Versagen wird bis 500 EUR ersetzt, ebenso Schäden durch betriebsbedingt vorhandene radioaktive Isotope sowie Zerstörungen durch Streik und Aussperrung. Für jede dieser Gefahren gelten eigene Voraussetzungen und klar benannte Ausnahmen.
Gefrier- und Kühlgut
In Erweiterung zum Grundschutz leistet der Versicherer Ersatz für Schäden am Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern. Voraussetzung ist, dass der Schaden entsteht durch:
- eine unvorhersehbare Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) oder
- technisches Versagen der Geräte.
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Nicht versichert sind Schäden, die entstanden sind durch:
- angekündigte Stromabschaltungen
- Bedienungsfehler oder
- gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Radioaktive Isotope
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die infolge eines Versicherungsfalls durch radioaktive Isotope entstehen. Versichert sind insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.
Die radioaktiven Isotope müssen auf dem Grundstück des Versicherungsorts betriebsbedingt vorhanden sein. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Streik, Aussperrung
Abweichend vom Grundschutz leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar zerstört oder beschädigt werden. Dies gilt für Handlungen von streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmern im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung.
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Abgrenzung zur Staatshaftung
Ein Anspruch auf Entschädigung durch Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
In diesen Fällen erstreckt sich ein Anspruch auf Entschädigung nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Was bedeutet das konkret?
Neben der üblichen Absicherung deckt der Versicherer hier drei besondere Gefahren ab. Verdirbt Gefriergut, weil der Strom unvorhersehbar ausfällt oder ein Gerät technisch versagt, wird der Schaden bis 500 EUR ersetzt – nicht jedoch bei angekündigten Abschaltungen, Bedienungsfehlern oder Verschleiß. Zusätzlich sind Schäden durch betriebsbedingt vorhandene radioaktive Isotope am Versicherungsort abgesichert sowie Schäden durch Streik und Aussperrung. Bei Streikschäden greift der Schutz nur, soweit kein staatlicher Entschädigungsanspruch besteht bzw. nur für den darüber hinausgehenden Teil.
Häufige Fragen
Bekomme ich verdorbenes Gefriergut nach einem Stromausfall erstattet?
Ja, bei einer unvorhersehbaren Unterbrechung der Energiezufuhr oder technischem Versagen der Geräte werden Schäden am Gefriergut bis zu 500 EUR ersetzt. Der Netzausfall muss allerdings vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Wann sind Gefriergut-Schäden nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen, durch Bedienungsfehler sowie durch gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß.
Sind Schäden durch radioaktive Isotope abgedeckt?
Ja, versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch radioaktive Isotope, insbesondere durch Kontamination und Aktivierung. Voraussetzung ist, dass die Isotope betriebsbedingt auf dem Grundstück des Versicherungsorts vorhanden sind. Isotope von Kernreaktoren sind ausgenommen.
Zahlt der Versicherer auch bei Schäden durch Streik oder Aussperrung?
Ja, für versicherte Sachen, die unmittelbar durch streikende oder ausgesperrte Arbeitnehmer zerstört oder beschädigt werden. Kein Anspruch besteht jedoch, soweit ein Schadenersatzanspruch aus öffentlich-rechtlichem Entschädigungsrecht gegeben ist; dann greift der Schutz nur für den Teil, der die dortigen Höchstgrenzen überschreitet. Ausgeschlossen sind zudem Schäden, die der Versicherungsnehmer oder berechtigt anwesende Personen verursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025