Bei der Hausratversicherung der Neodigital zählt zum versicherten Leitungswasser auch Wasser, das bestimmungswidrig aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder aus innerhalb des Gebäudes verlegten Regenfallrohren austritt. Zusätzlich sind sonstige Bruchschäden an Armaturen mitversichert, die keine Frostschäden sind – bis zu einem Betrag von 500 EUR und mit klar benannten Ausnahmen.
Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen
Als Leitungswasser gilt zusätzlich auch Wasser, das aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
Als Leitungswasser gilt zusätzlich auch Wasser, das aus Regenfallrohren, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind, bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Sonstige Bruchschäden an Armaturen
Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Ausgeschlossen sind:
- Schäden an bereits defekten Armaturen, zum Beispiel tropfenden Armaturen
- Schäden an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Begriff Leitungswasser wird hier erweitert: Auch Wasser, das ungewollt aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder innerhalb des Gebäudes verlegten Regenfallrohren austritt, ist mitversichert. Darüber hinaus sind Bruchschäden an Armaturen abgedeckt, selbst wenn sie nicht durch Frost entstanden sind. Nicht versichert sind allerdings bereits defekte Armaturen sowie rein gewerblich genutzte Armaturen, und die Leistung für diese Armaturenschäden ist auf 500 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Ist Wasser aus einem Zimmerbrunnen versichert?
Ja, Wasser, das bestimmungswidrig aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen ausgetreten ist, gilt zusätzlich als versichertes Leitungswasser.
Sind Schäden durch Regenfallrohre im Gebäude abgedeckt?
Ja, als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig aus Regenfallrohren austritt, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind.
Werden Armaturenschäden auch ohne Frost erstattet?
Ja, Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt. Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Welche Armaturenschäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden an bereits defekten Armaturen, etwa tropfenden Armaturen, sowie an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025