Bei der Neodigital Hausratversicherung umfasst die Gefahr Leitungswasser sowohl Leitungswasserschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser als auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen im Gebäude. Als Leitungswasser gelten unter anderem Wasser aus Zu- und Ableitungen, Heizungs- und Klimaanlagen, Wasserbetten oder Aquarien. Nicht versichert sind dagegen etwa Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung oder durch nicht bezugsfertige Gebäude.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- Wasserbetten oder Aquarien
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen
- von Heizungs- oder Klimaanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser
- Schwamm
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser deckt zwei Bereiche ab: Schäden durch Wasser, das aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien bestimmungswidrig austritt, und Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes. Bei Bruchschäden an Rohren sind sowohl frostbedingte als auch sonstige Ursachen versichert, bei bestimmten Installationen nur frostbedingte Schäden. Bestimmte Schäden bleiben ausgeschlossen, etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse oder an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Was zählt bei der Hausratversicherung als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist – etwa aus Rohren der Wasserversorgung und damit verbundenen Schläuchen, aus daran angeschlossenen Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser, nicht jedoch Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Sind Frostschäden an Rohren und Installationen versichert?
Ja. An Rohren der Wasserversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden versichert, sofern die Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. An Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Heizkörpern, Heizkesseln oder Boilern sind nur frostbedingte Bruchschäden versichert.
Ist ein Wasserschaden durch Überschwemmung oder Grundwasser abgedeckt?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie durch einen dadurch verursachten Rückstau sind nicht versichert. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sowie durch Schwamm.
Gelten Rohre unterhalb der Bodenplatte als versichert?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nicht tragend – nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte; Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025