Bei der Neodigital Hausratversicherung richtet sich die Entschädigung danach, ob eine Sache zerstört, abhandengekommen oder beschädigt ist: Für zerstörte oder verlorene Gegenstände wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt, für beschädigte die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert. Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist, und bei zu klein angegebener Wohnfläche wird die Leistung anteilig gekürzt.
Der Versicherer ersetzt
Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen ersetzt der Versicherer den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen ersetzt der Versicherer die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Zusätzlich ersetzt er eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), ersetzt der Versicherer einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die Höchstentschädigungssumme begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die Höchstentschädigungssumme für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 25.000 EUR ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung bei abweichender Quadratmeterzahl
Weicht die im Versicherungsschein angegebene Quadratmeterzahl für die Wohnfläche von der tatsächlichen, zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bestehenden Quadratmeterzahl nach unten ab, dann wird die Entschädigung im Verhältnis des tatsächlichen Quadratmeterwerts zum auf dem Versicherungsschein angegebenen Quadratmeterwert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit dem angegebenen Quadratmeterwert geteilt durch den tatsächlichen Quadratmeterwert.
Die Erstattung von versicherten Kosten wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Ist eine Sache zerstört oder weg, bekommt man ihren Versicherungswert zum Schadenzeitpunkt; ist sie beschädigt, werden die Reparaturkosten und eine bleibende Wertminderung übernommen, aber höchstens bis zum Versicherungswert. Bei einem reinen Schönheitsschaden gibt es den Minderwert, sofern die Sache auch ohne Reparatur zumutbar nutzbar bleibt. Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie wirklich angefallen ist. Ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnfläche kleiner als die tatsächliche, wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Was bekomme ich, wenn ein Gegenstand komplett zerstört oder gestohlen wurde?
Ersetzt wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Ein erzielbarer Verkaufspreis von Resten wird dabei angerechnet.
Wie wird bei einem beschädigten Gegenstand abgerechnet?
Ersetzt werden die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls sowie eine durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird angerechnet.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Was passiert, wenn meine tatsächliche Wohnfläche größer ist als im Versicherungsschein angegeben?
Dann liegt eine Unterversicherung vor und die Entschädigung wird gekürzt: Schadenbetrag mal angegebenem Quadratmeterwert geteilt durch tatsächlichem Quadratmeterwert. Auch die versicherten Kosten werden nach dieser Formel anteilig gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025