Bei der Hausratversicherung der Neodigital bildet der Versicherungswert die Grundlage für die Entschädigung – in der Regel der Neuwert, also der Betrag für die Wiederbeschaffung gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand. Der Hausrat ist bis zur im Versicherungsschein genannten Höchstentschädigungssumme versichert, und beim Unterversicherungsverzicht wird bei stimmiger Wohnfläche kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenommen.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Höchstentschädigungssumme
Ihr Hausrat ist in vorhandener Höhe versichert, jedoch maximal bis zur Höchstentschädigungssumme.
Die Höchstentschädigungssumme gemäß Versicherungsschein stellt den maximal möglichen Entschädigungsbetrag in einem versicherten Versicherungsfall dar.
Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug.
Voraussetzungen
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
- Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.
Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über.
Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht für die neue Wohnung vorliegen.
Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung, gilt:
- Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort.
- In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden.
- Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
Kündigung
Entspricht im Versicherungsfall die Wohnfläche nicht der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, können Versicherungsnehmer und Versicherer den Vertrag kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert ist meist der Neuwert, also der Betrag, um vergleichbare Sachen in neuwertigem Zustand wieder anzuschaffen; bei nicht mehr nutzbaren Sachen zählt der gemeine Wert, also der erzielbare Verkaufserlös. Ersetzt wird höchstens bis zur im Versicherungsschein genannten Höchstentschädigungssumme. Beim Unterversicherungsverzicht wird kein Abzug wegen Unterversicherung gemacht, sofern die tatsächliche Wohnfläche mit der im Versicherungsschein genannten übereinstimmt und kein weiterer Vertrag ohne diesen Verzicht für denselben Ort besteht.
Häufige Fragen
Nach welchem Wert wird mein Hausrat ersetzt?
In der Regel nach dem Neuwert, also dem Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungsbetrag für gleichartige Sachen, und bei Sachen, die im Haushalt nicht mehr zu verwenden sind, der gemeine Wert (der erzielbare Verkaufserlös).
Wie viel wird höchstens gezahlt?
Der Hausrat ist in vorhandener Höhe versichert, jedoch maximal bis zur Höchstentschädigungssumme. Diese im Versicherungsschein genannte Summe ist der maximal mögliche Entschädigungsbetrag in einem versicherten Versicherungsfall.
Wann greift der Unterversicherungsverzicht?
Er greift, wenn die Wohnfläche zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort besteht. Dann wird bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug vorgenommen.
Was passiert mit dem Unterversicherungsverzicht bei einem Umzug in eine größere Wohnung?
Der Verzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Quadratmeterzahl angepasst werden. Erfolgt bis zum Ablauf der Frist keine Anpassung, entfällt der Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025