Versicherte Sachen der Neodigital Hausratversicherung sind über die Außenversicherung weltweit geschützt, wenn sie sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Geschützt sind Eigentum und Gebrauchsgegenstände des Versicherungsnehmers sowie der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Sonderregeln gelten für Aufenthalte während Ausbildung und Freiwilligendiensten, für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren; die Entschädigung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Das gilt auch für Sachen der Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat auch dann, wenn er sich vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befindet – und das weltweit. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Sachen Ihnen oder Personen aus Ihrer häuslichen Gemeinschaft gehören oder deren Gebrauch dienen und sich nicht länger als 12 Monate außerhalb des Versicherungsorts befinden. Für bestimmte Aufenthalte wie Ausbildung oder Freiwilligendienste gelten besondere Regeln, ebenso für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren. Die gesamte Entschädigung ist dabei auf 50.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Gilt der Schutz meines Hausrats auch, wenn er sich im Ausland befindet?
Ja, außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, sofern sie Eigentum sind oder dem Gebrauch dienen und sich nur vorübergehend dort befinden.
Wie lange dürfen sich Sachen außerhalb der Wohnung befinden, damit sie noch geschützt sind?
Die Sachen müssen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Bin ich während einer Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes weiter versichert?
Ja, während einer Ausbildung, einem freiwilligen Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange kein eigener Hausstand gegründet wird.
Bis zu welchem Betrag zahlt die Außenversicherung?
Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt. Zusätzlich gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025