Bei der Hausratversicherung von Neodigital erweitert dieser Abschnitt den Feuerschutz um mehrere zusätzliche Gefahren: Mitversichert sind Nutzwärmeschäden, Schäden durch Überschallknall, Rauch, Ruß und Verpuffung bis 10.000 EUR, Stromschwankungen bis 1.000 EUR, Fahrzeuganprall sowie Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen. Zusätzlich werden Seng- und Schmorschäden ohne Brand ersetzt, wobei eine Selbstbeteiligung von 100 EUR gilt.
Nutzwärmeschäden
In Erweiterung zum Feuerschutz sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Überschallknall
In Erweiterung zum Feuerschutz sind Schäden durch Überschallknall mitversichert. Damit sind Druckstöße infolge eines Überschallfluges gemeint.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
In Erweiterung zum Feuerschutz leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Schäden durch Stromschwankungen
In Erweiterung zum Feuerschutz sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom jeweiligen Netzbetreiber erlangt wird. Ihre Ansprüche müssen Sie vorrangig gegen den Netzbetreiber geltend machen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Fahrzeuganprall
In Erweiterung zum Feuerschutz leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn diese Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt werden.
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen
In Erweiterung zum Feuerschutz sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen mitversichert.
Seng- und Schmorschäden
In Abänderung des Feuerschutzes leistet der Versicherer auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind. Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat. Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Neben klassischen Brandschäden deckt dieser Abschnitt zahlreiche weitere Gefahren ab. Dazu zählen Schäden durch Nutzfeuer und Wärme, Überschallknall, plötzlich austretender Rauch oder Ruß sowie Verpuffungen (bis 10.000 EUR), Stromschwankungen an elektrischen Geräten (bis 1.000 EUR), der Anprall fremder Fahrzeuge und Explosionen durch Kampfmittel aus früheren Kriegen. Auch Seng- und Schmorschäden ohne echtes Feuer werden ersetzt, wobei hier grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 100 EUR gilt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden abgedeckt?
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert. Voraussetzung ist, dass Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten ist. Schäden durch dauernde Einwirkung sind ausgeschlossen.
Was gilt bei Schäden durch Stromschwankungen?
Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen sind bis 1.000 EUR mitversichert, wenn die Stromschwankung nachweislich von außen eingewirkt hat. Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom Netzbetreiber erlangt wird; Ansprüche gegen ihn müssen Sie vorrangig geltend machen.
Ist ein Fahrzeuganprall immer versichert?
Der Versicherer leistet für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt wird.
Werden Seng- und Schmorschäden ersetzt, auch wenn es nicht gebrannt hat?
Ja, der Versicherer leistet auch für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind, also wenn versicherte Sachen einer Feuer- oder Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der Stelle tatsächlich gebrannt hat. Schäden an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes sind ausgenommen. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 100 EUR, sofern vertraglich keine höhere vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025