Bei der Hausratversicherung von Neodigital gilt als Brand ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder diesen verlässt und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann – daneben sind auch Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs samt Teilen und Ladung versichert. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Erdbebenschäden und Sengschäden ohne versicherte Ursache.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr Brand verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses Brand sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, was bei den Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs genau gemeint ist. So gilt zum Beispiel ein Feuer nur dann als Brand, wenn es ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder diesen verlässt und sich selbst ausbreiten kann. Zugleich wird beschrieben, welche Schäden nicht abgedeckt sind – etwa Erdbeben, Sengschäden oder bestimmte Motor- und Schalterschäden. Für einige dieser Ausschlüsse besteht jedoch Schutz, wenn ein versicherter Brand die Ursache war.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Erdbebenschäden mitversichert?
Nein, Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert. Das gilt auch dann, wenn weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Zählen Überspannungs- oder Kurzschlussschäden an Geräten zum Blitzschlag?
Ja, solche Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Voraussetzung ist, dass über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Sind Sengschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn sie durch die versicherte Gefahr Brand verursacht wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025