Wer eine Hausratversicherung bei Neodigital hat, muss in der kalten Jahreszeit dafür sorgen, dass die Wohnung ausreichend beheizt wird und dies regelmäßig kontrolliert – oder alternativ alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten. Wird diese Sicherheitsvorschrift verletzt, darf der Versicherer kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Sicherheitsvorschriften in der kalten Jahreszeit
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
- Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.
- Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen Folgendes:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
In der kalten Jahreszeit muss die Wohnung ausreichend beheizt und regelmäßig kontrolliert werden. Wer das nicht möchte, muss stattdessen alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. Hält sich der Versicherungsnehmer nicht an diese Pflicht, darf der Versicherer den Vertrag kündigen und muss unter Umständen ganz oder teilweise nicht zahlen.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit für meine Wohnung tun?
Sie müssen die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ müssen Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Was passiert, wenn ich diese Sicherheitsvorschrift nicht einhalte?
Bei einer Verletzung dieser Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Reicht es aus, nur eine der beiden Vorgaben zu erfüllen?
Ja, die beiden Vorgaben stehen alternativ zueinander: Entweder wird die Wohnung beheizt und ausreichend kontrolliert, oder alle wasserführenden Anlagen werden abgesperrt, entleert und entleert gehalten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025