Bei der Hausratversicherung der Neodigital bezeichnet die Selbstbeteiligung den Anteil der Entschädigung oder den Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst tragen muss, während die Entschädigungsgrenze festlegt, bis zu welcher Höhe je Versicherungsfall überhaupt gezahlt wird. Beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können sich je nach versicherter Gefahr und Leistung unterscheiden.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Die Selbstbeteiligung ist der Teil des Schadens, den man in jedem Versicherungsfall selbst zahlt. Die Entschädigungsgrenze legt dagegen fest, wie viel der Versicherer je Versicherungsfall höchstens erstattet. Beide Werte können individuell festgelegt werden und müssen nicht für jede Gefahr und Leistung gleich sein.
Häufige Fragen
Was bedeutet Selbstbeteiligung in diesem Zusammenhang?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Wofür steht die Entschädigungsgrenze?
Die Entschädigungsgrenze begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Sind Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze immer gleich hoch?
Nein, sie können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025