Wird bei der Neodigital Privathaftpflicht ein versichertes Unternehmen verkauft oder etwa über Nießbrauch, Pacht oder ein ähnliches Verhältnis übernommen, tritt der Erwerber automatisch in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ein. Beide Seiten – Versicherer und Erwerber – haben ein befristetes Kündigungsrecht, für den Beitrag haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner, und die Veräußerung muss unverzüglich in Textform angezeigt werden.
Übergang der Versicherung
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Das gilt auch dann, wenn ein Dritter das Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses übernimmt.
Kündigung
Der Versicherer darf dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag kündigen. Dafür gilt eine Frist von einem Monat, die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. E-Mail).
Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ausübt, nachdem er von der Veräußerung Kenntnis erlangt hat.
Auch der Erwerber darf den Versicherungsvertrag in Textform kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Sein Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Wusste der Erwerber nichts vom Bestehen der Versicherung, beginnt die Monatsfrist erst mit der Erlangung dieser Kenntnis.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung muss dem Versicherer vom Veräußerer oder vom Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) angezeigt werden.
Wird die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dazu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bereits bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Ebenso bleibt er zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls seine Kündigungsfrist bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Verkauft der Versicherungsnehmer sein Unternehmen, geht die Versicherung auf den Käufer über: Er übernimmt die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Für den Beitrag haften alter und neuer Inhaber während einer laufenden Periode gemeinsam. Wichtig ist außerdem, die Veräußerung dem Versicherer schnell in Textform mitzuteilen, sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn das Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pacht oder ein ähnliches Verhältnis.
Welche Kündigungsfristen gelten nach dem Verkauf?
Der Versicherer kann dem Erwerber gegenüber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis der Veräußerung. Der Erwerber kann sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen, muss dies aber innerhalb eines Monats nach dem Erwerb tun (bzw. ab Kenntnis vom Bestehen der Versicherung).
Wer muss den Beitrag nach dem Übergang zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner für den Beitrag. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Beitragszahlung.
Was droht, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025