Wer über das Internet, per E-Mail oder mit Datenträgern elektronische Daten austauscht und dabei anderen einen Schaden zufügt, ist in der Privathaftpflicht der Neodigital abgesichert – etwa bei Datenveränderungen durch Computer-Viren, fehlerhafter Speicherung fremder Daten oder gestörtem Zugang Dritter zum Datenaustausch. Voraussetzung ist, dass die Daten durch Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik geschützt wurden; für gewerbliche IT-Tätigkeiten, bewusste Hacker-Angriffe, Spamming oder rechtswidrige Online-Tauschbörsen greift der Schutz jedoch nicht.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen, sowie wegen der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. zur Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für diese drei Punkte gilt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (zum Beispiel Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus folgenden Tätigkeiten und Leistungen:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithaltung fremder Inhalte, zum Beispiel Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- Betrieb von Datenbanken.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese beruhen:
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln.
Für Versicherungsfälle im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (zum Beispiel Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks) oder Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (zum Beispiel Software-Viren, Trojanische Pferde);
- Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (zum Beispiel Spamming), oder mit Dateien (zum Beispiel Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (zum Beispiel Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Versicherungssummen
Die Versicherungssumme für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du elektronische Daten austauschst, versendest oder bereitstellst und dadurch einem anderen einen Schaden zufügst, springt die Versicherung ein – etwa bei Virenübertragung, fehlerhafter Speicherung fremder Daten oder gestörtem Datenzugang. Voraussetzung ist, dass du deine Daten mit zeitgemäßen Schutzmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall gesichert hast. Nicht abgesichert sind gewerbliche IT-Dienstleistungen sowie bewusst rechtswidriges Verhalten wie Hacken, Spamming oder illegale Tauschbörsen. Im Ausland gilt der Schutz nur für Ansprüche in europäischen Staaten nach europäischem Recht.
Häufige Fragen
Welche Schäden beim Datenaustausch sind überhaupt mitversichert?
Abgesichert sind Schäden aus Datenveränderung bei Dritten durch Computer-Viren oder andere Schadprogramme, Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie Nichterfassung und fehlerhafte Speicherung von Daten (inklusive daraus folgender Personen- und Sachschäden und der Wiederherstellungskosten) sowie die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Muss ich meine Daten selbst absichern, damit der Schutz greift?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik (zum Beispiel Virenscanner, Firewall) zu sichern oder prüfen zu lassen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gelten die entsprechenden Rechtsfolgen.
Bin ich auch versichert, wenn ich bewusst hacke oder Spam versende?
Nein. Ausgeschlossen sind unter anderem bewusste unbefugte Eingriffe in fremde Systeme (etwa Hacker-Attacken oder Denial of Service Attacks), der bewusste Einsatz schädigender Software, Spamming, das widerrechtliche Sammeln von Nutzerinformationen sowie Schäden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen Vorschriften wie die Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen.
Wie hoch ist der Schutz begrenzt und gilt er auch im Ausland?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe, für ein Versicherungsjahr das 2-fache dieser Summe; die Beträge werden auf die Pauschal-Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet. Im Ausland besteht Schutz nur, soweit Ansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025