Bei der Privathaftpflicht der Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport abgedeckt, wobei bestimmte Bereiche ausgeschlossen bleiben – nämlich Ansprüche aus jagdlicher Betätigung sowie aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen und dem zugehörigen, auf Höchstgeschwindigkeit ausgerichteten Training.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung
- der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie einem zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird
Was bedeutet das konkret?
Wer Sport treibt und dabei jemand anderem einen Schaden zufügt, ist über die gesetzliche Haftpflicht abgesichert. Ausgenommen bleiben allerdings Schäden im Zusammenhang mit der Jagd. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Schäden aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen und dem dazugehörigen, von einem Veranstalter vorgegebenen Training, bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Häufige Fragen
Bin ich beim normalen Sport haftpflichtversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Sind Schäden bei der Jagd mitversichert?
Nein, Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei der Teilnahme an Rennen?
Nein. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie aus einem vom Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Vorbereitungstraining, bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025