Bei der Privathaftpflicht von Neodigital prüft der Versicherer zunächst die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Verpflichtungen frei. Berechtigt sind Ansprüche etwa aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs; steht die Verpflichtung bindend fest, erfolgt die Freistellung binnen zwei Wochen. Zudem ist der Versicherer bevollmächtigt, Erklärungen abzugeben, Prozesse zu führen und im Strafverfahren einen Verteidiger zu bestellen.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Steht die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer fest, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben, die ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinen.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Er führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob überhaupt eine Haftung besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und bezahlt berechtigte Ansprüche. Als berechtigt gelten Verpflichtungen, die etwa auf Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich beruhen und für den Versicherer bindend sind. Steht die Verpflichtung fest, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen von der Forderung freistellen. Außerdem darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, den Prozess führen, im Strafverfahren einen Verteidiger bestellen und Rechte rund um eine zu zahlende Rente ausüben.
Häufige Fragen
Was leistet die Privathaftpflicht im Schadenfall konkret?
Sie prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Wie schnell muss der Versicherer nach festgestellter Verpflichtung zahlen?
Steht die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer fest, muss er den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Zählen eigenmächtige Anerkenntnisse oder Vergleiche des Versicherungsnehmers?
Anerkenntnisse und Vergleiche ohne Zustimmung des Versicherers binden ihn nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025