Bei der Privathaftpflichtversicherung von Neodigital beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn eine verspätete Zahlung oder Nichtzahlung kann Folgen für den Beginn des Schutzes haben.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Das gilt jedoch vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich an dem Termin, der im Versicherungsschein steht. Wichtig ist dabei, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten dafür gesonderte Regelungen, die den Beginn des Versicherungsschutzes beeinflussen können.
Häufige Fragen
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gibt es Voraussetzungen für den Beginn des Schutzes?
Ja, der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät oder nicht zahle?
In diesem Fall greifen die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025