Mit der Innovationsgarantie der Neodigital Fahrradversicherung profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen: Werden die vereinbarten Bedingungen ausschließlich zum Vorteil geändert, gelten die neuen Leistungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für bestehende Verträge – bei Mehrbeitrag besteht ein Kündigungsrecht.
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt, zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer die Bedingungen ausschließlich zu Ihren Gunsten, gelten diese besseren Leistungen ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag – Sie müssen dafür nichts tun. Sollte eine solche Erweiterung mit einem höheren Beitrag verbunden sein und Sie möchten diese nicht, können Sie den Vertrag kündigen. Über neue Leistungen werden Sie rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Häufige Fragen
Was ist die Innovationsgarantie?
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Ab wann gelten verbesserte Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen, ausschließlich zum Vorteil geänderten Bedingungen gelten ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Was passiert, wenn eine Leistungserweiterung einen Mehrbeitrag kostet?
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs ein Mehrbeitrag verbunden und die Erweiterung nicht gewünscht, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen.
Werde ich über neue Leistungen informiert?
Ja. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.