Bei der Neodigital Fahrradversicherung erfahren Sie, wie sich Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder ein fehlendes versichertes Interesse auf Ihren Beitrag auswirken – und in welchen Fällen der Versicherer nur den anteiligen Beitrag, eine Geschäftsgebühr oder gar keinen Beitrag beanspruchen darf.
Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
1. Widerruf:
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
2. Rücktritt:
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
3. Anfechtung:
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
4. Wegfall des versicherten Interesses nach Versicherungsbeginn:
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
5. Fehlendes versichertes Interesse bei Versicherungsbeginn:
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet Ihr Vertrag früher als geplant, zahlen Sie den Beitrag grundsätzlich nur für den Zeitraum, in dem Sie tatsächlich geschützt waren. Je nach Grund der Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder ein weggefallenes bzw. nie bestehendes versichertes Interesse – kann der Versicherer entweder einen anteiligen Beitrag, eine angemessene Geschäftsgebühr oder in bestimmten Fällen gar keinen Beitrag beanspruchen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Beitrag, wenn ich den Vertrag vorzeitig beende?
Dem Versicherer steht nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Wie wirkt sich ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen auf den Beitrag aus?
Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen erstattet der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und die Zustimmung, dass der Schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Belehrung unterblieben, erstattet der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag – außer, es wurden Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt bei einem Rücktritt wegen nicht rechtzeitig gezahlten Erstbeitrags?
Wird der Vertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Muss ich zahlen, wenn zu Beginn kein versichertes Interesse besteht?
Besteht das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht oder entsteht es bei einer für ein künftiges Unternehmen oder Interesse genommenen Versicherung nicht, sind Sie nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was geschieht bei arglistiger Täuschung oder rechtswidriger Absicht?
Wird der Vertrag durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. Wurde ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig; dem Versicherer steht der Beitrag bis zum Zeitpunkt seiner Kenntnis von den die Nichtigkeit begründenden Umständen zu.