Bei der Neodigital Fahrradversicherung besteht Versicherungsschutz nur, soweit ihm keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Welche Sanktionen der EU, Deutschlands und der USA gegenüber dem Iran hier eine Rolle spielen, erfahren Sie im Überblick.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur, solange und soweit ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen. Berücksichtigt werden dabei Bestimmungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland sowie – im Hinblick auf den Iran – bestimmte Sanktionen der USA, sofern europäische oder deutsche Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.
Häufige Fragen
Was regelt die Embargobestimmung in der Fahrradversicherung?
Sie legt fest, dass Versicherungsschutz nur besteht, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Welche Sanktionen und Embargos werden berücksichtigt?
Berücksichtigt werden Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja. Die Bestimmung gilt auch für Sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt die Embargobestimmung zusätzlich zu den übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen nur innerhalb der genannten Grenzen.