Bei der Neodigital Fahrradversicherung geht ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt hat. Erfahren Sie, welche Regeln bei Personen in häuslicher Gemeinschaft gelten und welche Obliegenheiten Sie zur Sicherung Ihrer Ansprüche beachten müssen.
1. Übergang von Ersatzansprüchen
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
2. Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat folgende Pflichten:
- Er muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren.
- Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer, soweit erforderlich, mitwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein anderer Ihren Schaden verursacht hat und die Fahrradversicherung Ihnen den Schaden ersetzt, übernimmt der Versicherer Ihren Anspruch gegen den Verursacher. Sie sollten Ihre Ansprüche fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Gilt der Anspruchsübergang auch gegen Personen in meinem Haushalt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Ausnahme: Diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung meiner Ansprüche?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit erforderlich.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grober Fahrlässigkeit kann er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.