Bei der Neodigital Fahrradversicherung beginnt der Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Regelungen zur rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Wann die Leistungen konkret greifen, erfahren Sie hier.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Fahrrad ist ab dem Zeitpunkt versichert, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag beziehungsweise der Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Zahlen Sie verspätet oder gar nicht, können sich daraus Folgen für den Versicherungsschutz ergeben.
Häufige Fragen
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der Beginn des Versicherungsschutzes uneingeschränkt?
Nein. Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert bei verspäteter Zahlung des Beitrags?
Für die verspätete Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags gelten gesonderte Regelungen, die sich auf den Versicherungsschutz auswirken können.
Wo finde ich den genauen Zeitpunkt für den Versicherungsbeginn?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.