Mit der Neodigital Fahrradversicherung sind privat genutzte Fahrräder, Carbon Räder und Pedelecs samt fest verbundener Teile, Akku und Schloss weltweit geschützt – gegen Diebstahl, Raub, Teilediebstahl sowie Vandalismus und Beschädigung. Erfahren Sie, welche Räder versichert sind, welche Nachweise nötig sind und wie sich der Leistungsumfang zusammensetzt.
In der Neodigital Fahrradversicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad (auch Carbon Rad), einschließlich der fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (bei Pedelec inkl. Akku) sowie das verwendete Schloss versichert. Versicherungsschutz besteht nur für E-Bikes / Pedelecs, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
Versicherbar sind nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs im Erstbesitz des Versicherungsnehmers, die bei Antragsstellung nicht älter als 36 Monate nach Erstanschaffung sind.
Nachweis: Der Nachweis hat durch den Original Händlerbeleg, mit Angabe der Rahmennummer oder Codierung, sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen.
Definition Fahrrad
Fahrrad im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug mit max. drei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft von auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
Definition Pedelec (E-Bike)
Pedelec im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird.
Pedelec ist auch ein Fahrzeug, das über einen Hilfsantrieb verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Leistungsumfang
1. Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teilediebstahl:
- Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
- Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads oder Pedelecs angefallenen Arbeitslohns, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
2. Entschädigung bei Vandalismus / Beschädigung:
- Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads oder Pedelecs angefallenen Arbeitslohns), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
3. Begrenzung der Versicherungsleistung:
- Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist Ihr privates Fahrrad, Carbon Rad oder Pedelec – mitsamt den fest verbauten Teilen, dem Akku und dem verwendeten Schloss. Der Schutz greift weltweit und deckt Fälle wie Diebstahl, Raub oder mutwillige Beschädigung ab. Damit alles reibungslos läuft, sollten Sie den Original-Händlerbeleg mit Rahmennummer und Ihrer Adresse aufbewahren. Wie hoch die Erstattung im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und einer möglichen Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Welche Fahrräder und Pedelecs sind versicherbar?
Versicherbar sind nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs im Erstbesitz des Versicherungsnehmers, die bei Antragsstellung nicht älter als 36 Monate nach Erstanschaffung sind. Für E-Bikes / Pedelecs besteht Versicherungsschutz nur, wenn keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
Welcher Nachweis ist erforderlich?
Der Nachweis hat durch den Original-Händlerbeleg mit Angabe der Rahmennummer oder Codierung sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen.
Ist der Akku eines Pedelecs mitversichert?
Ja. Versichert sind die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile, bei einem Pedelec einschließlich des Akkus, sowie das verwendete Schloss.
Wie hoch ist die Entschädigung pro Schadenfall?
Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, begrenzt.