Die Neodigital E-Bike Versicherung schützt das im Versicherungsschein bezeichnete E-Bike oder Pedelec samt fest verbundener Teile, beim Pedelec inklusive Akku, sowie das verwendete Schloss – weltweit und bei Diebstahl, Raub, Vandalismus und Beschädigung. Versicherbar sind privat genutzte Räder im Erstbesitz, die bei Antragstellung nicht älter als 36 Monate sind.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete E-Bike / Pedelec, einschließlich der fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (bei Pedelec inkl. Akku) sowie das verwendete Schloss. Versicherungsschutz besteht nur für E-Bikes / Pedelecs, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
Voraussetzungen für die Versicherbarkeit:
- Nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs.
- Im Erstbesitz des Versicherungsnehmers.
- Bei Antragstellung nicht älter als 36 Monate nach Erstanschaffung.
Der Nachweis hat durch den Original Händlerbeleg zu erfolgen – mit Angabe der Rahmennummer oder Codierung sowie der vollständigen Käuferadresse.
Definition Pedelec (E-Bike)
Pedelec im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird.
Pedelec ist auch ein Fahrzeug, das über einen Hilfsantrieb verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Leistungsumfang
1. Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teilediebstahl:
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads oder Pedelecs angefallenen Arbeitslohns, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
2. Entschädigung bei Vandalismus / Beschädigung:
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads oder Pedelecs angefallenen Arbeitslohns), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
3. Begrenzung pro Schadenfall:
Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt Ihr privat genutztes E-Bike oder Pedelec, das Sie als Erstbesitzer gekauft haben und das beim Abschluss nicht zu alt ist. Geschützt sind neben dem Rad auch fest verbaute Teile, beim Pedelec der Akku und das verwendete Schloss. Der Schutz greift weltweit, etwa wenn das Rad gestohlen, geraubt oder beschädigt wird. Als Nachweis dient der originale Händlerbeleg mit Rahmennummer oder Codierung.
Häufige Fragen
Welche E-Bikes und Pedelecs können versichert werden?
Versicherbar sind nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs im Erstbesitz des Versicherungsnehmers, die bei Antragstellung nicht älter als 36 Monate nach Erstanschaffung sind. Es besteht nur Schutz für E-Bikes / Pedelecs, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
Welcher Nachweis wird benötigt?
Der Nachweis hat durch den Original Händlerbeleg zu erfolgen – mit Angabe der Rahmennummer oder Codierung sowie der vollständigen Käuferadresse.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Ist der Akku mitversichert?
Ja, beim Pedelec sind die fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile inklusive Akku versichert. Bei Diebstahl solcher Teile werden die Ersatzteile einschließlich des Arbeitslohns zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit erstattet, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wie hoch ist die Entschädigung pro Schadenfall?
Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, begrenzt.