Nach einem Schaden räumt die Neodigital Fahrradversicherung sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer ein Kündigungsrecht ein. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann eine Kündigung wirksam wird und wie das tägliche Kündigungsrecht sowie die Teilkündigung funktionieren.
1. Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
2. Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
3. Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In der Neodigital Fahrradversicherung gilt auch:
1. Tägliches Kündigungsrecht
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin – gekündigt werden.
2. Teilkündigungsrecht
In der Neodigital Fahrradversicherung haben beide Parteien das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Bei Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Bei Teilkündigung durch den Versicherer kann dies nur nach den Bestimmungen Punkt 1. "Kündigungsrecht" und Punkt 3 "Kündigung durch Versicherer" erfolgen. Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung dem jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, dürfen beide Seiten – Sie als Versicherungsnehmer und der Versicherer – den Vertrag beenden. Ihre Kündigung greift, sobald sie beim Versicherer eingeht; auf Wunsch auch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Kündigt der Versicherer, verschafft Ihnen die Monatsfrist noch etwas Zeit. Zusätzlich können Sie jederzeit kündigen, und es ist möglich, nur einzelne Leistungen aus dem Vertrag zu entfernen, ohne gleich den ganzen Vertrag aufzugeben.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Bis wann ist eine Kündigung nach einem Versicherungsfall möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig und muss in Textform (z. B. E-Mail) erklärt werden.
Wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Kann ich den Vertrag auch ohne Schaden kündigen?
Ja. Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin – gekündigt werden.
Was passiert bei einer Teilkündigung?
Beide Parteien können einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Der andere Vertragspartner hat dann das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen; diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugehen. Der Gesamtvertrag endet zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.