Bei der Neodigital Fahrradversicherung läuft der Vertrag über den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Hier erfahren Sie, welche Fristen für Kündigung, stillschweigende Verlängerung sowie Versicherungsbeginn und Versicherungsperiode gelten.
Der Vertrag für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum ist abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr:
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vertragsdauer bei mehrjährigen Verträgen:
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Versicherungsbeginn:
Versicherungsschutz besteht zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der Beitrag ordnungsmäßig eingezogen werden konnte und Forderungen ausgeglichen sind.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung.
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer der Vertrag wurde gekündigt.
Versicherungsperiode:
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Fahrradversicherungsvertrag läuft zunächst für den Zeitraum, der im Versicherungsschein steht. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich Jahr für Jahr von selbst, wenn keine der Vertragsparteien rechtzeitig kündigt. Für die Kündigung gilt eine Frist von drei Monaten vor Ablauf. Kürzere Verträge enden von allein, ohne dass Sie kündigen müssen. Der Versicherungsschutz startet zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald der Beitrag ordnungsgemäß gezahlt wurde.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wurde.
Muss ich einen Vertrag mit kurzer Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wie kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, vorausgesetzt der Beitrag konnte ordnungsmäßig eingezogen werden und Forderungen sind ausgeglichen. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung.