Bei der Neodigital Fahrradversicherung zahlen Sie Ihre Beiträge je nach Vereinbarung laufend – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus. Erfahren Sie außerdem, wie die einjährige Versicherungsperiode geregelt ist und was bei kürzeren oder längeren Vertragslaufzeiten gilt.
1. Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Die laufenden Zahlungen sind möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
2. Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag entrichten – von der monatlichen Zahlung bis hin zur einmaligen Zahlung im Voraus. Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den ein Beitrag berechnet wird. In der Regel umfasst sie ein Jahr; bei einer von vornherein kürzeren Vertragslaufzeit richtet sie sich nach dieser kürzeren Dauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich als laufende Zahlung geleistet werden – oder als Einmalbeitrag im Voraus.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Kann ich den Beitrag auf einmal bezahlen?
Ja, je nach Vereinbarung ist eine Zahlung als Einmalbeitrag im Voraus möglich.