Die Neodigital Fahrradversicherung schützt neben dem Fahrrad auch Zubehör und Gepäck – von Beleuchtung, Fahrradkorb und Kindersitz bis zu Kleidung, Schlafsack und Zelt. Erfahren Sie, welche Schäden abgedeckt sind, welche Entschädigungsgrenzen gelten und was bei Vergessen oder Liegenlassen nicht versichert ist.
Zubehör ist versichert:
- Beleuchtung
- Fahrradanhänger
- Fahrradhelm
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb
- Kartenhalter
- Kilometerzähler
- Kindersitz
- Klingel
- Luftpumpe
- Trinkflasche
- Werkzeug / Flickzeug
- Steckschutzblech
- Tachometer
Gepäck ist versichert:
- Hygieneartikel
- Isomatte
- Kartenmaterial
- Kleidung
- Luftmatratze
- Regenschutzplane
- Schlafsack
- Zelt
Für vorgenanntes Zubehör und Gepäck gemäß Ziffer 1 und 2 besteht Versicherungsschutz, soweit im Versicherungsschein dokumentiert, für:
a) Beschädigung durch:
- Straftat eines Dritten
- Unfall mit dem versicherten Fahrrad oder Pedelec
- Brand
b) Verlust durch:
- Diebstahl
- Raub
- Einbruchdiebstahl aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass das Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad oder Pedelec transportiert wird oder daran angebracht ist, bei nicht getragenem Helm an das Fahrrad oder Pedelec angeschlossen ist.
Versicherungsschutz besteht nur während des Gebrauchs des versicherten Fahrrads oder Pedelecs.
Nicht versichert sind Schäden:
- durch Vergessen
- durch Liegen-, Hängen-, Stehenlassen
- durch Verlieren
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EUR begrenzt. Versichert ist der Neuwert. Die Entschädigungsleistung ist je versicherter Sache auf 300,- EUR pro Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Fahrrad selbst sind auch dessen Ausstattung und mitgeführtes Gepäck mitversichert – etwa Beleuchtung, Korb, Kindersitz oder auf einer Radtour dabei getragene Ausrüstung wie Zelt und Schlafsack. Geschützt sind diese Sachen, wenn sie durch bestimmte Ereignisse beschädigt werden oder abhandenkommen, solange sie sich am Rad befinden und das Rad gerade genutzt wird. Achtlos zurückgelassene oder verlorene Gegenstände sind hingegen nicht abgesichert.
Häufige Fragen
Ist mein Fahrradzubehör mitversichert?
Ja, versichert sind unter anderem Beleuchtung, Fahrradanhänger, Fahrradhelm, Fahrradkorb, Kilometerzähler, Kindersitz, Luftpumpe, Werkzeug, Steckschutzblech und Tachometer.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind Beschädigungen durch Straftat eines Dritten, Unfall mit dem Rad oder Brand sowie Verlust durch Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EUR begrenzt und je versicherter Sache auf 300,- EUR pro Versicherungsfall. Versichert ist der Neuwert.
Welche Voraussetzungen gelten für den Schutz?
Das Zubehör und Gepäck muss auf dem versicherten Fahrrad oder Pedelec transportiert werden oder daran angebracht sein, bei nicht getragenem Helm am Rad angeschlossen sein. Versicherungsschutz besteht nur während des Gebrauchs des versicherten Fahrrads oder Pedelecs.