Die Neodigital Fahrradversicherung listet auf, welche Gefahren und Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind – etwa Diebstahl ohne verkehrsübliches Fahrradschloss oder ohne Anzeige bei der Polizei, reine Schönheitsschäden, Rost, Manipulationen am Antrieb, Rennen und Schäden unter Alkoholeinfluss. So wissen Sie genau, wo die Grenzen des Schutzes liegen.
Es sind folgende Gefahren und Schäden nicht versichert:
- Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrads oder Pedelecs inkl. Zubehör oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad oder Pedelec nicht entsprechend mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert wurde;
- Diebstahl ohne Anzeigenerstattung bei den Ermittlungsbehörden (Polizei);
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
- Schäden durch Rost oder Oxidation;
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich, insbesondere als Verkäufer oder aus Reparaturauftrag oder aus Produkthaftung, insbesondere als Hersteller, einzustehen hat;
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäßer Reparaturen sowie ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrads oder Pedelecs;
- Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen;
- Schäden, die bei Downhill-Fahrten, Massenstarts und Sprints entstehen;
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt und verursacht wurden;
- Schäden infolge von Fahruntüchtigkeit nach Alkoholkonsum oder Einnahme anderer berauschender Mittel, jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,0 ‰;
- Schäden am Akku, sofern dieser nicht entsprechend den Herstellerangaben geladen wurde;
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers.
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrradversicherung greift nicht in jeder Situation. Wer sein Rad nicht mit einem üblichen Schloss sichert, es einfach liegen lässt oder einen Diebstahl nicht bei der Polizei meldet, geht leer aus. Auch bloße Kratzer, Rost, selbst verursachte oder vorsätzliche Schäden, Manipulationen am Antrieb, das Fahren unter Alkoholeinfluss sowie sportliche Wettkämpfe und Downhill-Fahrten sind vom Schutz ausgenommen. Diese Liste hilft Ihnen einzuschätzen, in welchen Fällen keine Leistung erbracht wird.
Häufige Fragen
Ist ein Fahrraddiebstahl immer versichert?
Nein. Diebstahlschäden sind nicht versichert, wenn das Fahrrad oder Pedelec nicht mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert wurde. Außerdem ist ein Diebstahl ohne Anzeigenerstattung bei der Polizei nicht versichert.
Sind Kratzer und Lackschäden mitversichert?
Nein. Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie Schrammen oder Schäden an der Lackierung, sind nicht versichert. Auch Schäden durch Rost oder Oxidation sind ausgeschlossen.
Gilt der Schutz bei Radsportveranstaltungen?
Nein. Schäden bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter einschließlich der Trainings- und Übungsfahrten, bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit sowie bei Downhill-Fahrten, Massenstarts und Sprints sind nicht versichert.
Was gilt bei Alkohol am Steuer des Fahrrads?
Schäden infolge von Fahruntüchtigkeit nach Alkoholkonsum oder Einnahme anderer berauschender Mittel sind nicht versichert, jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,0 ‰.
Ist der Akku eines Pedelecs geschützt?
Schäden am Akku sind nicht versichert, sofern dieser nicht entsprechend den Herstellerangaben geladen wurde.