Bei der Neodigital Fahrradversicherung ist Verschleiß an Reifen, Schläuchen und Bremsen versichert – und auch der Akku-Austausch wird unter einer klaren Voraussetzung erstattet: wenn die Leistungskapazität stark gesunken ist. Was genau gilt, erfahren Sie hier.
Versicherter Verschleiß:
- Reifen
- Schläuche
- Bremsen
Verschleiß am Akku:
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Akku nur noch höchstens 65 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
Was bedeutet das konkret?
Normaler Verschleiß gehört bei Fahrrädern zum Alltag. Für Reifen, Schläuche und Bremsen ist dieser Verschleiß mitversichert. Beim Akku eines E-Bikes gilt eine besondere Bedingung: Erst wenn seine Leistung deutlich nachgelassen hat und er höchstens noch 65 % der ursprünglich vom Hersteller angegebenen Kapazität erreicht, werden die Kosten für einen Austausch übernommen.
Häufige Fragen
Welche verschlissenen Teile sind versichert?
Versichert ist Verschleiß an Reifen, Schläuchen und Bremsen.
Wird der Austausch des Akkus bei Verschleiß erstattet?
Ja, die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind erstattungsfähig – allerdings nur unter einer bestimmten Voraussetzung.
Ab welcher Leistungskapazität wird der Akku erstattet?
Die Kosten für den Austausch sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Akku nur noch höchstens 65 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
Ist ein Akku mit noch mehr als 65 % Kapazität erstattungsfähig?
Nein, die Erstattung erfolgt erst, wenn der Akku höchstens 65 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.