Die Neodigital Fahrradversicherung schützt Fahrräder und Pedelecs vor Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Teilediebstahl und Raub sowie vor Beschädigungen durch Vandalismus, Unfall, Sturz- und Fallschäden oder Brand. Mitversichert sind je nach Vereinbarung auch Diebstahl aus verschlossenen Kfz, Elementargefahren, Bedienungsfehler, Material- und Konstruktionsfehler, Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden sowie Verschleiß.
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert, gelten folgende Gefahren und Schäden als versichert:
1. Versichert ist der bei den Ermittlungsbehörden (Polizei) angezeigte Verlust des Fahrrads oder Pedelecs durch:
a) Diebstahl
Versichert, wenn das Fahrrad oder Pedelec zur Zeit des Diebstahls mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) an einem festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) gesichert war.
b) Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:
- Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes: Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass das versicherte Fahrrad oder Pedelec abhandengekommen ist.
- Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes: Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet.
c) Teilediebstahl
Für fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundene Teile (ohne polizeiliche Meldung).
d) Raub
Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
- Anwendung von Gewalt: Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme des versicherten Fahrrads oder Pedelecs auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn das versicherte Fahrrad oder Pedelec ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet wird (einfacher Diebstahl / Neodigital Trickdiebstahl).
- Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben: Der Versicherungsnehmer gibt das versicherte Fahrrad oder Pedelec heraus oder lässt es sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht.
- Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft: Dem Versicherungsnehmer wird das versicherte Fahrrad oder Pedelec weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.
2. Versichert ist die Beschädigung des Fahrrads oder Pedelecs durch:
- Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte).
- Unfall: Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec einwirkendes Ereignis. Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und Pedelecs, die mit einem Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
- Sturz- oder Fallschäden.
- Brand, Blitzschlag, Explosion.
In der Neodigital Fahrradversicherung gilt auch:
1. Diebstahl aus verschlossenen Kfz
In Erweiterung zu A 2.1 ist der Verlust des Fahrrads oder Pedelecs durch Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug versichert, wenn das Kraftfahrzeug verschlossen war. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad oder Pedelec gesondert mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss fest mit dem Fahrradträger verbunden war.
2. Elementar
In der Neodigital Fahrradversicherung ist die Beschädigung des Fahrrads oder Pedelecs durch Elementargefahren mitversichert. Hierzu zählen:
- Sturm
- Hagel
- Überschwemmung
- Lawinen
- Rückstau
- Witterungsniederschläge
3. Bedienungsfehler
In der Neodigital Fahrradversicherung ist die Beschädigung des Fahrrads oder Pedelecs durch Bedienungsfehler oder fahrlässig unsachgemäße Handhabung mitversichert.
4. Material-/Produktions- und Konstruktionsfehler
In der Neodigital Fahrradversicherung ist die Beschädigung des Fahrrads oder Pedelecs durch Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und/oder Haftungsfristen oder vereinbarter Garantien gegenüber Verkäufern und Herstellern mitversichert.
5. Elektronikschäden
In der Neodigital Fahrradversicherung ist die Beschädigung durch Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert.
6. Feuchtigkeitsschäden
In der Neodigital Fahrradversicherung ist die Beschädigung durch Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert.
7. Verschleiß
In der Neodigital Fahrradversicherung ist die Beschädigung des Fahrrads oder Pedelecs durch allgemeinen Verschleiß (inkl. an Reifen, Schläuchen und Bremsen) versichert. Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Akku nur noch höchstens 65 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrradversicherung deckt sowohl den Verlust des Rades (etwa durch Diebstahl oder Raub) als auch Beschädigungen (etwa durch Unfall, Vandalismus oder Naturereignisse) ab. Für Pedelecs sind zusätzlich Schäden an Akku, Motor und Steuerung durch Elektronik oder Feuchtigkeit abgesichert. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Schutz vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert ist. Welche Leistungen im Einzelfall greifen, hängt vom konkreten Tarif und den vereinbarten Bausteinen ab.
Häufige Fragen
Muss ich einen Fahrraddiebstahl bei der Polizei melden?
Ja. Versichert ist der bei den Ermittlungsbehörden (Polizei) angezeigte Verlust des Fahrrads oder Pedelecs durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. Beim Teilediebstahl fest verbundener Teile ist keine polizeiliche Meldung erforderlich.
Wie muss das Fahrrad gesichert sein, damit Diebstahl versichert ist?
Zur Zeit des Diebstahls muss das Fahrrad oder Pedelec mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) an einem festen Gegenstand, zum Beispiel einem Laternenpfahl, gesichert sein.
Sind Schäden an Akku und Motor eines Pedelecs versichert?
Ja. Versichert sind Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) sowie Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs.
Wann wird ein Akku-Austausch wegen Verschleiß erstattet?
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Akku nur noch höchstens 65 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
Ist Diebstahl aus einem geparkten Auto abgedeckt?
Ja, der Verlust durch Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug ist versichert, wenn das Fahrzeug verschlossen war. Auch bei Diebstahl aus gesicherten Fahrradträgern besteht Schutz, sofern das Rad gesondert mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss fest mit dem Träger verbunden war.