Die Neodigital Fahrradversicherung erklärt mit der Beitragsanpassungsklausel, wie sich Versicherungsbeiträge künftig ändern können: von der Kalkulation über die Prüfung durch einen unabhängigen Treuhänder bis zu den Grenzwerten von -5 % und +5 % sowie dem Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers.
Kalkulation der Beiträge:
Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz kalkuliert. Zu den Kosten zählen:
- Courtagen
- Verwaltungskosten
- Schadenregulierungskosten
- Rückversicherungsprämien
Überprüfung der Kalkulation:
Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:
- die bisherige Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen
- die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung
Sofern die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zulassen, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV.
Ermittlung und Wirksamwerden des Beitragssatzes:
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer oder geografischer Verfahren getrennt ermittelt.
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge, wenn ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Berechnung des Anpassungsfaktors:
Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
Grenzwerte der Beitragsänderung:
- Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
- Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
- Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, müssen dabei aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Mitteilung und Kündigungsrecht:
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenden Beitragserhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
Zuschläge und Nachlässe:
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge bestehender Verträge in angemessenen Abständen neu prüfen und an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen. Kleinere Änderungen im Bereich zwischen -5 % und +5 % werden zunächst zurückgestellt. Fällt der Beitrag stärker, sinkt er automatisch; steigt er stärker, wird die Erhöhung mindestens einen Monat vorher angekündigt und Sie können den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Wann darf mein Beitrag angepasst werden?
Der Versicherer darf die Kalkulation bestehender Verträge in angemessenen Zeiträumen überprüfen und dabei die bisherige sowie die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen.
Werden alle Beitragsänderungen sofort umgesetzt?
Nein. Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt. Reduzierungen unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, Erhöhungen über +5 % ebenfalls, wobei diese nicht vollständig umgesetzt werden müssen.
Wann werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Die Beitragsanpassungen werden Ihnen spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Bei einer sich ergebenden Beitragserhöhung können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.
Ändern sich auch meine individuellen Zuschläge oder Nachlässe?
Nein. Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.