Die Neodigital Fahrradversicherung erstattet bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teilediebstahl die Kosten für eine Ersatzbeschaffung zum Neuwert und übernimmt bei Vandalismus oder Beschädigung die notwendigen Reparaturkosten – jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme und abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung.
Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teilediebstahl:
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads oder Pedelecs angefallenen Arbeitslohns, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
Entschädigung bei Vandalismus / Beschädigung:
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads oder Pedelecs angefallenen Arbeitslohns), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Versicherungsleistung pro Schadenfall:
Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird das versicherte Fahrrad oder Pedelec gestohlen oder geraubt, hilft die Versicherung dabei, ein gleichwertiges Rad zum Neuwert wiederzubeschaffen. Werden nur fest verbundene Teile – etwa der Akku – entwendet, werden Ersatzteile und Arbeitslohn übernommen. Bei mutwilliger Beschädigung oder Vandalismus zahlt der Versicherer die notwendige Reparatur, damit das Rad wieder fahrtüchtig ist. In allen Fällen bildet die vereinbarte Versicherungssumme die Obergrenze, und eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Häufige Fragen
Wird bei Diebstahl der Neuwert oder der Zeitwert erstattet?
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Sind auch gestohlene Akkus versichert?
Ja. Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundenen Teilen (auch Akkus) werden die Ersatzteile einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit angefallenen Arbeitslohns erstattet, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
Was wird bei Vandalismus oder Beschädigung gezahlt?
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten, also Ersatzteile in gleicher Art und Güte einschließlich Arbeitslohn, die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen – maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wie wird die Versicherungssumme berechnet?
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 inklusive der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
Gibt es eine Obergrenze pro Schadenfall?
Ja. Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.