Die Neodigital Fahrradversicherung sichert Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs unter anderem gegen Unfall, Sturz, Brand, Diebstahl, Vandalismus sowie Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten ab. Hier erfahren Sie, welche Leistungen versichert sind und welche Schäden ausgeschlossen bleiben.
(Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert)
Versicherte Leistungen
- Unfallschäden – (Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec einwirkendes Ereignis) auch für Fahrräder und Pedelecs, die mit einem Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden
- Sturz- oder Fallschäden
- Brand-, Blitzschlag-, Explosionsschäden
- Elementarschäden (hierzu zählen: Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Rückstau und Witterungsniederschläge)
- Schäden durch Bedienungsfehler
- fahrlässig unsachgemäße Handhabung
- Material-/Produktions- und Konstruktionsfehler (nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und/oder Haftungsfristen oder vereinbarter Garantien gegenüber Verkäufern und Herstellern)
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
- Verschleiß an Reifen, Schläuchen und Bremsen
- Vandalismus (Mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte)
- Diebstahl
Beim Diebstahl gilt im Einzelnen:
- Diebstahl aus verschlossenen Kfz: wenn das Kraftfahrzeug verschlossen war. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad oder Pedelec gesondert mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss fest mit dem Fahrradträger verbunden war, und auch für Fahrräder und Pedelecs, die mit einem Wasser-, Luftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden.
-
Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:
- a) Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes: Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass das versicherte Fahrrad oder Pedelec abhandengekommen ist.
- b) Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes: Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet.
- Teilediebstahl für fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundene Teile (ohne polizeiliche Meldung)
-
Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
- a) Anwendung von Gewalt: Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme des versicherten Fahrrads oder Pedelecs auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn das versicherte Fahrrad oder Pedelec ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet wird (einfacher Diebstahl / Neodigital Trickdiebstahl).
- b) Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben: Der Versicherungsnehmer gibt das versicherte Fahrrad oder Pedelec heraus oder lässt es sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht.
- c) Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft: Dem Versicherungsnehmer wird das versicherte Fahrrad oder Pedelec weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.
Versichert ist das Fahrrad oder E-Bike, wenn der Verlust und Vandalismusschaden des Fahrrads oder Pedelecs durch den Versicherungsnehmer bei den Ermittlungsbehörden (Polizei) angezeigt wurde. Das Fahrrad oder Pedelec muss zur Zeit des Diebstahls mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss, kein Zahlenschloss, an einem festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) gesichert werden.
Nicht versicherte Leistungen
- Diebstahlschäden
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
- Schäden durch Rost oder Oxidation
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich, insbesondere als Verkäufer oder aus Reparaturauftrag oder aus Produkthaftung, insbesondere als Hersteller, einzustehen hat
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt und verursacht wurden
- Schäden am Akku, sofern dieser nicht entsprechend den Herstellerangaben geladen wurde
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers
- Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrads oder Pedelecs inkl. Zubehör
- wenn das Fahrrad oder Pedelec nicht entsprechend mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert wurde
- nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäße Reparaturen sowie ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrads oder Pedelecs
- Teilnahme an Downhill-Fahrten, Massenstarts, Sprints und Radsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
- Downhill-Fahrten, Massenstarts und Sprints
- Fahruntüchtigkeit nach Alkoholkonsum oder Einnahme anderer berauschender Mittel, jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,0 ‰
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrradversicherung greift bei einer Vielzahl von Ereignissen – etwa Unfall, Sturz, Feuer, Elementarereignissen, Diebstahl oder Vandalismus – sowie bei Schäden an Elektronik, Akku, Motor und Steuerung. Voraussetzung für den Schutz bei Diebstahl und Vandalismus ist, dass Sie den Vorfall bei der Polizei anzeigen und das Rad mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss an einem festen Gegenstand gesichert haben. Bestimmte Situationen wie Vorsatz, Rennveranstaltungen oder unsachgemäße Handhabung sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl meines Fahrrads oder Pedelecs versichert?
Ja, versichert sind unter anderem Diebstahl aus verschlossenen Kfz und gesicherten Fahrradträgern, Einbruchdiebstahl, Teilediebstahl fest verbundener Teile sowie Raub. Voraussetzung ist die Anzeige bei der Polizei und die Sicherung mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss – kein Zahlenschloss – an einem festen Gegenstand.
Sind Schäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten abgedeckt?
Ja, versichert sind Elektronikschäden durch Kurzschluss, Induktion oder Überspannung sowie Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten. Schäden am Akku sind jedoch nicht versichert, wenn dieser nicht entsprechend den Herstellerangaben geladen wurde.
Wie muss ich mein Fahrrad gegen Diebstahl sichern?
Das Fahrrad oder Pedelec muss zur Zeit des Diebstahls mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss – kein Zahlenschloss – an einem festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) gesichert sein. Fehlt diese Sicherung, besteht kein Versicherungsschutz.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Rost oder Oxidation, rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung, vorsätzlich verursachte Schäden, unsachgemäße Reparaturen, die Teilnahme an Downhill-Fahrten, Massenstarts und Sprints sowie Fahruntüchtigkeit bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,0 ‰.
Ist Verschleiß mitversichert?
Verschleiß an Reifen, Schläuchen und Bremsen zählt zu den versicherten Leistungen, sofern dies vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert ist.