Die Neodigital Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die fachgerechte Entfernung und Umsiedlung von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern im oder am versicherten Gebäude – bis zu einer festen Höchstgrenze je Versicherungsfall und mit klaren Ausschlüssen.
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern, wenn diese sich im oder am versicherten Gebäude befinden. Ausgeschlossen ist die Entfernung bei Nebengebäuden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Keine Entschädigung erfolgt in diesen Fällen:
- wenn bereits vor Vertragsbeginn das Bienen-, Wespen- oder Hornissennest vorhanden war;
- wenn aus rechtlichen Gründen (z. B. Artenschutz) eine Entfernung oder Umsiedlung nicht zulässig ist.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Findet sich am oder im bewohnten Gebäude ein Bienen-, Wespen- oder Hornissennest, kann die Versicherung die Kosten für die fachgerechte Beseitigung oder Umsiedlung übernehmen. Für nicht zu Wohnzwecken bestimmte Nebengebäude, für bereits vor Vertragsbeginn bestehende Nester sowie für rechtlich unzulässige Entfernungen gilt das nicht. Die Erstattung ist der Höhe nach je Versicherungsfall gedeckelt.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die Gebäudeversicherung?
Erstattet werden die Kosten für die fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern, wenn diese sich im oder am versicherten Gebäude befinden.
Sind auch Nebengebäude mitversichert?
Ausgeschlossen ist die Entfernung bei Nebengebäuden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Was gilt, wenn das Nest schon vor Vertragsbeginn bestand?
Es erfolgt keine Entschädigung, wenn das Bienen-, Wespen- oder Hornissennest bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war.
Was passiert, wenn eine Entfernung rechtlich nicht erlaubt ist?
Die Kostenübernahme entfällt, wenn aus rechtlichen Gründen (z. B. Artenschutz) eine Entfernung oder Umsiedlung nicht zulässig ist.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.