Wird nach einem Schadensfall die Wohnung unbewohnbar, übernimmt die Neodigital Wohngebäudeversicherung die erforderlichen Hotelkosten – bis zu 150 EUR pro Tag und längstens 200 Tage, solange keine andere Versicherung dafür aufkommt.
Hotelkosten
1. In der Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 200 Tagen.
2. Die Entschädigung hierfür ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
3. Voraussetzung ist, dass nicht eine anderweitige Versicherung für die Kosten aufkommt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung durch einen Versicherungsfall so beschädigt ist, dass Sie dort nicht mehr wohnen können und Ihnen auch der Umzug in einen noch bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist, werden die tatsächlich nötigen Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung übernommen. Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon zählen nicht dazu. Die Übernahme läuft, bis Ihre Wohnung wieder bewohnbar ist, höchstens jedoch für einen begrenzten Zeitraum und bis zu einem täglichen Höchstbetrag.
Häufige Fragen
Wann werden Hotelkosten übernommen?
Wenn das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Wie hoch ist die Entschädigung pro Tag?
Die Entschädigung ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wie lange werden die Kosten erstattet?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 200 Tagen.
Werden Nebenkosten wie Frühstück übernommen?
Nein, die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung werden ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon) ersetzt.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung zuständig ist?
Voraussetzung für die Übernahme ist, dass nicht eine anderweitige Versicherung für die Kosten aufkommt.