Bei der Neodigital Gebäudeversicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Regelungen zur rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Erfahren Sie, welche Zahlweisen möglich sind und wie die Versicherungsperiode definiert ist.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind laufende Zahlungen:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet an dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Die Beiträge zahlen Sie im Voraus, und zwar in dem Rhythmus, den Sie vereinbart haben. Die Versicherungsperiode umfasst dabei in der Regel ein Jahr.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Welche Zahlweisen sind für die Beiträge möglich?
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt – durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.