Die Neodigital Gebäudeversicherung schützt vor finanziellen Verlusten durch Schäden, die radioaktive Isotope an versicherten Sachen verursachen – etwa durch Kontamination und Aktivierung. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz gelten und welche Schäden ausgeschlossen sind.
Versichert sind Schäden durch radioaktive Isotope an versicherten Sachen, insbesondere durch Kontamination und Aktivierung.
Voraussetzungen sind:
- Diese Schäden sind Folge eines versicherten Schadenereignisses und
- die Isotope waren betriebsbedingt am Versicherungsort vorhanden oder wurden dort betriebsbedingt verwendet.
Nicht versichert sind Schäden durch radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die radioaktive Isotope an versicherten Sachen anrichten – zum Beispiel durch Kontamination oder Aktivierung. Voraussetzung ist, dass der Schaden Folge eines versicherten Schadenereignisses ist und die Isotope betriebsbedingt am Versicherungsort vorhanden waren oder dort betriebsbedingt genutzt wurden. Schäden, die durch radioaktive Isotope aus Kernreaktoren entstehen, sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch radioaktive Isotope sind versichert?
Versichert sind Schäden durch radioaktive Isotope an versicherten Sachen, insbesondere durch Kontamination und Aktivierung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Schäden müssen Folge eines versicherten Schadenereignisses sein und die Isotope müssen betriebsbedingt am Versicherungsort vorhanden gewesen oder dort betriebsbedingt verwendet worden sein.
Sind Schäden durch Isotope von Kernreaktoren versichert?
Nein. Schäden durch radioaktive Isotope von Kernreaktoren sind nicht versichert.
Was bedeutet Kontamination und Aktivierung in diesem Zusammenhang?
Kontamination und Aktivierung sind ausdrücklich als versicherte Schadenformen durch radioaktive Isotope an versicherten Sachen genannt.