Die Neodigital Gebäudeversicherung schützt vor Schäden durch innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung. Erfahren Sie, was unter diesen Begriffen zu verstehen ist, welche Schäden versichert sind und welche Fälle vom Schutz ausgenommen bleiben.
Innere Unruhen:
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
Streik:
Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
Aussperrung:
Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Arbeitsausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
Versicherte Schäden:
Versichert sind Schäden, die durch die unmittelbaren Handlungen der Unruheteilnehmer, der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen verursacht werden.
Nicht versichert:
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung springt ein, wenn Ihr Gebäude durch Ausschreitungen bei inneren Unruhen oder durch Handlungen im Rahmen eines Streiks oder einer Aussperrung beschädigt wird. Voraussetzung ist, dass die Schäden unmittelbar durch die beteiligten Personen an den versicherten Sachen entstehen. Schäden, die berechtigt in den Räumen anwesende Personen selbst verursachen, sind hingegen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch innere Unruhen mitversichert?
Ja. Schäden durch innere Unruhen sowie durch Streik oder Aussperrung sind in der Neodigital Gebäudeversicherung mitversichert.
Wann liegen innere Unruhen vor?
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
Welche Schäden sind bei Streik oder Aussperrung versichert?
Versichert sind Schäden, die durch die unmittelbaren Handlungen der Unruheteilnehmer, der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen verursacht werden.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.