Die Neodigital Wohngebäudeversicherung übernimmt nach einem Versicherungsfall die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Transport und Lagerung der versicherten Sachen, wenn das Gebäude unbenutzbar geworden ist – längstens für 24 Monate und sofern keine andere Versicherung dafür aufkommt.
Ersatz von Transport- und Lagerkosten:
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Transport und Lagerung der versicherten Sachen. Voraussetzung ist, dass das versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Dauer der Kostenübernahme:
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem das versicherte Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil des versicherten Gebäudes wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 24 Monate.
Voraussetzung:
Voraussetzung ist, dass nicht eine anderweitige Versicherung für die Kosten aufkommt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Haus durch einen versicherten Schaden so beschädigt, dass Sie es nicht mehr nutzen können und eine Lagerung Ihrer Sachen im Gebäude nicht zumutbar ist, trägt Neodigital die Kosten dafür, Ihre Sachen abzutransportieren und einzulagern. Diese Unterstützung läuft, bis das Gebäude wieder nutzbar ist – höchstens jedoch über zwei Jahre – und greift nur, wenn keine andere Versicherung dafür zuständig ist.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden nach einem Schaden übernommen?
Ersetzt werden die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Transport und Lagerung der versicherten Sachen.
Wann besteht Anspruch auf Ersatz der Transport- und Lagerkosten?
Wenn das versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Wie lange werden die Lagerkosten übernommen?
Bis das versicherte Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 24 Monate.
Gibt es eine Voraussetzung für die Kostenübernahme?
Ja, Voraussetzung ist, dass nicht eine anderweitige Versicherung für die Kosten aufkommt.