Die Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt bei einem Versicherungsfall die erforderlichen Dekontaminationskosten für das Erdreich – vom Untersuchen und Austauschen über den Abtransport bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Erfahren Sie, welche behördlichen Anordnungen erfasst sind, welche Fristen gelten und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt der Versicherer auch die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Dekontaminationskosten. Das sind Kosten, die aufgrund von behördlichen Anordnungen infolge eines Versicherungsfalls entstehen.
Ersetzt werden Kosten, um:
- das Erdreich des Versicherungsgrundstücks zu untersuchen, zu dekontaminieren oder auszutauschen;
- den Aushub in die nächstgelegene, geeignete Deponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten;
- insoweit den Zustand des Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalls wiederherzustellen.
Voraussetzungen an die behördlichen Anordnungen:
Die Kosten werden ersetzt, soweit die behördlichen Anordnungen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen, die vor Eintritt des Versicherungsfalls erlassen waren.
- Sie betreffen eine Kontamination, die nachweislich durch diesen Versicherungsfall entstanden ist.
- Sie sind innerhalb von neun Monaten seit dem Versicherungsfall ergangen.
Bereits vorhandene Kontamination:
Ist das Erdreich bereits kontaminiert und wird es durch den Versicherungsfall zusätzlich verunreinigt, gilt: Es werden nur die Aufwendungen ersetzt, die über die Beseitigung der bestehenden Kontamination hinausgehen. Unerheblich ist dabei, ob und wann dieser Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewendet worden wäre.
Nicht ersetzte Aufwendungen:
Nicht ersetzt werden Aufwendungen wegen sonstiger behördlicher Anordnungen oder wegen sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen.
Die Kosten gelten nicht als Aufräumungskosten.
Meldepflicht des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich zu melden, wenn er eine behördliche Anordnung erhält. Das muss er auch dann unverzüglich tun, wenn längere Rechtsbehelfsfristen bestehen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, hat der Versicherer folgende Rechte: Er kann unter den in "Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung" beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf max. 150.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem versicherten Schaden das Erdreich Ihres Grundstücks verunreinigt wird und eine Behörde die Beseitigung anordnet, übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten für Untersuchung, Reinigung oder Austausch des Bodens, den Abtransport des Aushubs sowie die Wiederherstellung. Wichtig ist, dass Sie die behördliche Anordnung sofort melden. War der Boden schon vorher belastet, werden nur die zusätzlichen Kosten übernommen, die durch den neuen Schaden entstanden sind.
Häufige Fragen
Welche Kosten der Erdreich-Dekontamination werden übernommen?
Ersetzt werden die Kosten, um das Erdreich zu untersuchen, zu dekontaminieren oder auszutauschen, den Aushub in die nächstgelegene, geeignete Deponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten sowie den Zustand des Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalls wiederherzustellen.
Bis zu welcher Höhe zahlt die Neodigital Wohngebäudeversicherung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 150.000 EUR begrenzt.
Welche Frist gilt für die behördliche Anordnung?
Die behördlichen Anordnungen müssen innerhalb von neun Monaten seit dem Versicherungsfall ergangen sein. Zudem müssen sie auf Gesetzen oder Verordnungen beruhen, die vor Eintritt des Versicherungsfalls erlassen waren, und eine Kontamination betreffen, die nachweislich durch diesen Versicherungsfall entstanden ist.
Was gilt, wenn das Erdreich bereits vorher kontaminiert war?
Ist das Erdreich bereits kontaminiert und wird es durch den Versicherungsfall zusätzlich verunreinigt, werden nur die Aufwendungen ersetzt, die über die Beseitigung der bestehenden Kontamination hinausgehen. Unerheblich ist dabei, ob und wann dieser Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewendet worden wäre.
Was passiert, wenn ich die behördliche Anordnung nicht melde?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Erhalt einer behördlichen Anordnung unverzüglich zu melden – auch bei längeren Rechtsbehelfsfristen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den in "Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung" beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.